Altölverordnung
Hinweis zur Altölentsorgung:
- Öle gehören nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle, wie zum Beispiel Gemeinde bzw. Kommune oder Recyclinghof.
- Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt!
- Das beimischen von Fremdstoffen wie Lösemittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.
- Sie können Ihr Altöl in der bei uns gekauften Menge persönlich und kostenlos entsorgen lassen.
- Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
- Die Rücksendung ist in originaler oder gleichwertiger Verpackung ohne jegliche Beimischung von Fremdstoffen und mit Kaufnachweis an uns zu senden.
- Sendungen ohne dazugelegten Kaufnachweis oder unfrankierte Sendungen werden nicht angenommen.
- Eine Annahme-Stelle für Altöl steht natürlich zur Verfügung Mengengleichheit.
Annahmestelle:
Wallentin & Partner GmbH
Wustrower Chaussee 01
17255 Wesenberg