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Anhänger Beleuchtung & Traktorbeleuchtung

Bei Dunkelheit ist die richtige Traktorbeleuchtung notwendig und muss einwandfrei funktionieren. Scheinwerfer, Positionsleuchten, Rückleuchten und Rückstrahler müssen an ihrer Landmaschine ebenso intakt sein, wie ihre Anhänger Beleuchtung. In unserem Shop finden sie neben Ersatz Glühlampen und Soffittenlampen auch Aufrüstteile wie Rundumleuchten und Arbeitsscheinwerfer. Energieverbrauch und Haltbarkeit sind heutzutage ein großes Thema. LED Rückleuchten, LED Arbeitsscheinwerfer und andere Traktor Beleuchtung LED sind daher auch bei uns erhältlich. Zu Beleuchtung Traktor gehören auch Blinkleuchten und Bremsleuchten, Umrissleuchten und Kennzeichenbeleuchtung. Traktor Beleuchtung und Anhänger Beleuchtung sind nicht nur Vorschrift, sondern auch sicherheitsrelevant. Sorgen Sie also dafür, dass die Beleuchtung Traktor seitens vorhanden und intakt ist.

» Mehr Informationen zur vorschriftsmäßigen Traktor- und Anhängerbeleuchtung

Jeder, der mit seinem Traktor auf öffentlichen Straßen fährt, muss dafür Sorge tragen, dass die Beleuchtung einwandfrei funktioniert. Das gilt sowohl für die Traktorbeleuchtung als auch für die Anhänger Beleuchtung. Diesbezüglich gibt es seitens der StVO exakte Vorschriften. Zudem gibt es zusätzliche Leuchten, die nicht vorgeschrieben sind, aber trotzdem funktionieren müssen. Welche Art von Traktor und Anhänger Beleuchtung vorgeschrieben ist, wird in den folgenden Abschnitten näher beschrieben.

Eine vorschriftsmäßige Traktorbeleuchtung

Sowohl ein Standardschlepper, als auch ein Kleintraktor muss an der Vorderseite mit zwei Scheinwerfern ausgerüstet sein. Nur so können andere Verkehrsteilnehmer erkennen, dass es sich um ein zweispuriges Fahrzeug handelt. Die Frontscheinwerfer müssen mit Abblendlicht und Fernlicht ausgestattet sein. Bei eingeschaltetem Fernlicht muss im Sichtfeld des Fahrers eine Kontrollleuchte aufleuchten, damit er nicht vergisst, bei entgegen kommendem Verkehr das Fernlicht auszuschalten. Zudem ist auch eine Standlichtfunktion vorgeschrieben.

Auch ein Kleintraktor ist im hinteren Bereich breiter als die Vorderseite der Motorhaube. Aus diesem Grund müssen sich an der Vorderseite der hinteren Kotflügel Begrenzungsleuchten befinden. Nur so können entgegenkommende Verkehrsteilnehmer die Fahrzeugbreite besser abschätzen. Neben den Begrenzungsleuchten befinden sich auch die Blinkleuchten.

Jeder Traktor, das gilt auch für Kleintraktoren, muss mit entsprechenden Rückleuchten ausgestattet sein. Diese sind meistens gleichzeitig mit den Blink- und Bremsleuchten kombiniert. Das heißt, in einem Lampengehäuse befinden sich drei unterschiedliche Glühlampen oder Soffittenlampen. Das Bremslicht und die Blinkleuchten sind deutlich heller als die Rückleuchten. Zudem ist eine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben.

Die vorgeschriebene Anhängerbeleuchtung

Jeder Anhänger, der auf öffentlichen Straßen bewegt wird, muss an der Rückseite eine intakte Beleuchtungsanlage haben. Dazu gehören folgende Komponenten:

  • Rückleuchten
  • Blinkleuchten
  • Bremsleuchten
  • Kennzeichenbeleuchtung
  • Dreieckige Rückstrahler

Die dreieckigen Rückstrahler sind zwar keine aktiven Leuchten, aber sie signalisieren dem nachfolgenden Verkehr, dass es sich bei diesem Fahrzeug um einen Anhänger handelt. Daher weiß jeder sofort, dass sich vor dem Anhänger noch ein Traktor befindet. Es handelt sich also um ein etwas längeres Gespann, das nur mit größter Sorgfalt überholt werden kann.

Mitunter werden auf einem Anhänger aber auch sehr breite Gegenstände transportiert. Die StVO schreibt vor, dass die Fahrzeugbreite auf jeder Seite die Rückleuchten um maximal 400 Millimeter überragen darf. Beim Transport einer breiteren Ladung müssen daher zusätzliche Begrenzungsleuchten angebracht werden. Diese werden mitunter auch als Umrissleuchten bezeichnet. Bei gewissen Breiten sind auch  Positionsleuchten pflicht. Auch wenn die Ladung den Anhänger nach hinten überragt, muss bei Fahrten während der Dunkelheit eine Warnleuchte angebracht werden.

Vorschriften zur Kleintraktorenbeleuchtung

Im Grunde genommen gelten für Kleintraktoren die gleichen Vorschriften bezüglich der Beleuchtungseinrichtung, wie für Standardtraktoren oder Großschlepper. Es gibt aber viele Kleintraktoren, die aufgrund einer geringen Geschwindigkeit gar nicht zulassungspflichtig sind. Trotzdem gelten die Vorschriften für die Beleuchtung. Es gibt auch kleine Transportanhänger, die keine besondere Zulassung für den Straßenverkehr benötigen. Diese müssen aber auch eine entsprechende Beleuchtung haben. 

Wer jetzt mehrere kleinere Anhänger besitzt, muss nicht unbedingt jeden Anhänger mit einer Beleuchtung ausstatten. Es gibt auch abnehmbare Beleuchtungseinrichtungen. Diese lassen sich mit wenigen Handgriffen an einem Anhänger oder einem Arbeitsgerät anbringen. 

Zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen für Kleintraktoren

Eine sehr sinnvolle Zusatzausstattung sind Arbeitsscheinwerfer. Bei Arbeiten während der Dunkelheit sind diese sehr hilfreich, weil die vorhandene Kleintraktorenbeleuchtung meistens nicht ausreichend ist, um kleinste Details zu erkennen. Zusatzscheinwerfer gibt es sowohl für die Front als auch für die Montage am Heck des Traktors. Die Scheinwerfer sind in der Regel schwenkbar und lassen sich daher exakt einstellen. 

Besonders vorteilhaft sind Zusatzscheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln, wie LED Arbeitsscheinwerfer oder LED Rückleuchten. Diese verbrauchen nur sehr wenig Strom, sodass die Batterie sowie die Lichtmaschine während des Betriebs nicht überbeansprucht werden. Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen sämtliche Zusatzscheinwerfer allerdings ausgeschaltet werden. Sonst blenden sie die anderen Verkehrsteilnehmer.

Sehr begehrt sind auch sogenannte Rundumleuchten. Diese dienen als Gefahrenhinweis. Werden beispielsweise überbreite Arbeitsgeräte auf einer öffentlichen Straße von einem Traktor gezogen oder transportiert, werden andere Verkehrsteilnehmer durch die Rundumleuchten auf die erhöhte Gefahrensituation hingewiesen. In der StVO ist allerdings genau vorgeschrieben, wann die Rundumleuchten eingeschaltet werden dürfen. Es ist verboten, sie grundlos in Betrieb zu nehmen.

Fazit

Sowohl die Kleintraktorenbeleuchtung als auch die Anhänger Beleuchtung dienen nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Daher sollte die komplette Beleuchtung immer auf ihre Funktionalität hin überprüft werden. Es ist empfehlenswert, für jede Leuchte am Traktor oder am Anhänger Ersatzglühlampen vorrätig zu haben. Dann können diese bei Bedarf sofort ausgewechselt werden.